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Die Erfahrung lehrte mich allergrößte Vorsicht bei der Stellplatzwahl!
Vor allem Anderen wird man zweifellos sich zuerst einmal auf die
"Leitlinien
zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten",
als "… Konkretisierung der Anforderungen aus dem § 2 des Tierschutzgesetzes …"
2009 aktualisiert und herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, verlassen dürfen.
Dazu das Brandenburgische Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV):
"…
Die Amtstierärzte können für erforderliche Anordnungen nach § 16a TierSchG die Gutachten
und Leitlinien zu Grunde legen und sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, ebenso wie der Tierhalter,
auf diese berufen. …"
Die Wirkliche Welt jedoch hält dagegen?
Der gemeine Stallbetreiber ist omnipotent, macht alles richtig und ordnet die
Erwähnung von Mängeln in der Pferdehaltung, oder gar die Bitte um Abhilfe, als nicht zu duldende
Unbotmäßigkeit ein. Kündigung führt oft zu kaum erträglichen Schikanen und der
erschwerten Inanspruchnahme der ja schließlich bis zum Schluß bezahlten Leistungen.
Kündigungsfristen ufern aus zur Geldvernichtung, da der Umzug zum eigenen und des Pferdes Wohl eben
darum meist sehr viel eher erfolgen muß.
Traurig ist‘s: Ausnahmen von diesem Muster konnte ich bislang leider nur ein einziges Mal beobachten
[nein, auch im Falle Schäferhof mußte ich erst sehr deutlich werden!].
Einigermaßen leicht behebbare oder kleine, erträgliche Malaisen werden sich bei aller Sorgfalt nicht vermeiden
lassen. Perfektion kann niemand liefern, soll auch nicht verlangt werden! Aber das Offensichtliche und das leicht
Mögliche, erst recht auch das immerhin Bezahlte hat gegeben zu sein. Ohne weiteres und ungefragt! Der Stallbetreiber
hat immer die einfache Möglichkeit, alles das, was er nicht leisten kann oder will, schlichtweg nur nicht anzubieten!
Gerade das aber scheint den Leuten einfach nicht in den Kopf zu wollen. Und so sind bei der Wahl des
Stellplatzes größte Sorgfalt, genaueste Betrachtung und kompromißlose Kritik gegenüber
dem Vorgefundenen unumgänglich:
In loser Ordnung darum ein paar eigene Stichpunkte zur Auswahl des Stellplatzes.
- Offenstall mit Weidegang
… ist genau dieses! Nämlich "Offen" und "Stall" und "Weide";!
Ein mit acht Pferden besetzter Sandplatz in den Maßen eines Dressurvierecks,
bestückt mit Balltränke, (nicht benutzten!) Futterständen und einem "Unterstand" in
Gestalt einer 2½m hohen "mobilen Weidehütte" mit Platz für nicht mehr als im besten
Falle vier Pferde, dazu
3½ Monate "Sommerweide", unbewirtschaftet, Grasbestand aus weitgehend nährstoffreier
"Brandenburgischer Flugsaat", ist es sicher nicht! - "Offen" ja,
aber "Stall"? Woisserdenn? Hamwa glatt fajessen? Na sowas …
-
Richtgröße 1ha je Pferd in Weidehaltung, ½ ha je Pferd bei Ganzjahresweide
mit ergänzender Heufütterung im Winter. Bei ständiger Heu-Zufütterung und
sorgfältiger Weidebewirtschaftung bis zu 4 Pferde/ha.
- Varianten mit Sandkoppel nachts oder(!) tagsüber mögen bei hinreichender
Größe akzeptabel sein. Als ‘hinreichend’ können ca 200qm pro Pferd gelten, z.B. 4
Pferde bei Reitplatz-Größe. - Seitens der FN-Richtlinien "Zucht und Haltung" werden neben
den üblichen Boxenmaßen für den Auslauf mindestens 50qm veranschlagt.
- Zugang sollte unbedingt zuverlässig gegen Unbefugte gesichert sein, wenigstens des Nachts. Denn
auch ‘harmlose’ Zaungäste sind nicht immer wirklich ungefährlich: Sträflich naive,
anmaßend dumme oder einfach ‘nur’ boshafte Solche haben vor einigen Jahren an die 20 Pferde
einem qualvollen Tod ausgeliefert,
indem sie Kohlabfälle über den Koppelzaun geworfen haben - ob das Absicht war, und wer diese liebevolle
Fütterungsaktion zu verantworten hatte, konnte nie geklärt werden. In der Nachbarschaft am selben Ort
wurden eines Nachts einem Fohlen die Ohren abgeschnitten. Und erst vor wenigen Tagen [8/2010]
habe ich bündelweise auf die Koppel geworfenes ausgerissenes(!) Kreuzkraut (senecea xxx, Greisenkraut-Variante)
beiseitegeräumt! Man faßt es nicht! Und leider auch, man faßt sie nicht, jene jämmerlichen
Figuren, die ihren Mut wohl nur auf solche Weise zeigen können.
Darum der möglichst sichere Schutz!
- Mineral-Leckstein, zumindest ein Leckstein aus Kochsalz ist sowohl auf der
Koppel rsp. in der Box als auch auf der Weide vorzuhalten!
- Auf dem Platz wird NICHT gefüttert! Fütterungsbereich abtrennen und
sichern, wenigstens für hinreichenden (ab ca 2 Pferdelängen) Abstand sorgen; Futterneid ist
unbedingt zu vermeiden. - Geschrei und Herumgefuchtel des Stallpersonals, Treten gar, oder sonstige
Gewaltanwendung zeugt von erheblichen Mängeln in der allgemeinen Sachkunde.
> Sofern nicht dauerhaft Abhilfe geschaffen werden kann, sollte ein solcher Stall gemieden werden.
- So wisset: Das Pferd ist ein zweigeschlechtliches Wesen! Stuten gibt es und Hengste, rsp.
Wallache. Die nach Geschlechtern getrennte Haltung in unmittelbarer Nachbarschaft ist widernatürlich!
Die Hengstherde mag, geeignete Unterbringung, Erziehung und vor allem hinreichende Beschäftigung
vorausgesetzt, in Ordnung sein, Die Sutenherde durchaus auch, aber in 5m Abstand neben einer Wallachkoppel
sicherlich nicht. Dauerrosse ist die Folge. Artgerecht ist das wohl kaum, für mich ist es
Tiequälerei! Mein Zunchen war, als es noch in Bergholz lebte, offenkundig eben dieser Meinung!
Nun geht es ihm gut.
- Heufütterung, Weidegang:
- Heu Satt wird lässig versprochen, doch längst nicht
immer auch wirklich geliefert. Man scheint sich gerne darauf zu verlassen, daß die Fütterung
kaum kontinuierlich kontrolliert werden kann. So ist es einen Versuch wert, sich einen Tag auszusuchen,
wo relativ spät nur noch ein kleiner Heuvorrat in der Raufe (o.dgl.) zu sehen ist und dann am
nächsten Tag recht früh (so ca. 7:00h) noch einmal nachzusehen.
> Der Begriff "Heu Satt" ist vage,
"24 Std Heu" deutlicher. Man liest mitunter auch "Heu nach Bedarf" - was ist
"Bedarf" und wer stellt diesen fest, wie wird
er ermittelt? Auf jeden Fall verbindliche und überprüfbare Angabe im Vertrag verankern!
- Für mich gilt z.B. der "Bedarf" befriedigt, wenn vor der nächsten Heugabe noch
(eßbare!) Reste am Futterplatz zu sehen sind.
- Heu oder Stroh, verpilzt oder verschimmelt geht zurück.
Kompromisslos! Wer dergleichen anbietet, sollte die Finger von der Pferdhaltung lassen, er ist
zu dumm dafür! Allerdings, die Wirklichkeit (im südlichen Berliner Umland) spricht
dieser auch ‘offziell’ (FN) unangefochtenen Forderung Hohn. Schlimm!
> Prüfen! Verbindliche Angabe verlangen
und diese im Vertrag verankern!
- Regelmäßiger Weidegang wird oft ebenso lässig versprochen,
doch was dabei unter "Weide" zu verstehen sei, bleibt offen. Man findet sein Pferd dann
schnell auf einem abgefressenen Stück Brachland mit ortsüblicher Flugsaat, von einer
ordentlich bewirtschafteten "Pferdweide" kann keine Rede sein. Die Pferde hungern!
Auch die tägliche Dauer ist so ein virtuos gehandhabtes Detail, im
Prospekt oder auf der Internetseite sind 12 rsp. 24 Std. Weidegang angegeben, im Vertrag findet sich
die Passage "stundenweise Weidegang" und die Wirklichkeit sieht die Pferde irgendwann
zwischen 10h und 16h auf der (vorgeblichen, s.o.) "Weide", manchmal schon ab 8h und
manchmal auch bis 19h. Die jährliche Weideperiode ist ebenfalls ein
beliebtes Ärgernis! Oftmals gleichgesetzt mit der gesetzlichen Heizperiode, meist jedoch nur
recht diffus bestimmt.
> Vorher ansehen, prüfen, auf jeden Fall
verbindliche Angabe verlangen und diese im Vertrag verankern!
- Warum Heu Satt und Weidegang zu fordern ist, liegt in der Natur der
Pferde als Dauerfresser (mit sehr kleinem Magen - ca 15l) und in der Tatsache, daß in einer
Gruppe Pferde erhebliche Agressionen entstehen, wenn die einzelnen Tiere das Gefühl haben,
um‘s Sattwerden kämpfen zu müssen. Schwerste Verletzungen und
Unfälle keineswegs nur durch die Pferde selbst, sondern vor allem an den Kanten der
Raufen, Unterstände oder gar im Gestänge der Gitter-Tore sind oftmals dann die Folge.
- Ausstattung der Weide
- Giftpflanzen, und davon ganz
besonders die Senecio-Arten
("Greisenkraut" u.dgl), haben auf Weiden und Koppeln nichts zu suchen!
Wenngleich ich auch schon Rüstern mit abgeknabberter Rinde auf Koppeln gesehen habe, wo die
Pferde nicht die geringsten Vergiftungsanzeichen sehen ließen, bei weideerfahrenen Pferden
wohl auch generell die Vergiftungsgefahr durch einheimische(!) Pflanzen vernachlässigbar scheint,
ist vor allem bei Senecio jegliche Toleranz fehl am Platze! Deren junge Pflanzen werden von den
Pferden zumeist nicht gemieden! Auch alte Triebe werden gelegentlich gefressen, wenn die Weide
ansonsten nicht mehr viel hergibt. Das Gift der Senecio-Pflanzen schädigt DNA
und Leber, es wird nicht abgebaut!
> Sofern nicht dauerhaft Abhilfe geschaffen werden kann, sollte
ein solcher Ort gemieden werden.
- Naturnahe Wasserversorgung:
Teich, Fluß, Wanne, Tränkautomat!
Von mechanisch durch das Pferd mit der Nase betätigten Pumpen rate ich ab, da manche Pferde dazu
neigen, aufgrund der unbequemen Bedienung zu wenig Wasser aufzunehmen - was ebenso für die ganz zu
Unrecht so beliebte (vor allem wohl weil in der Wartung bequeme: Niemand sieht den Müll innen drin!)
"Balltränke" gilt! Pferde pflegen nun mal nicht mit der Nase nach Wasser zu graben!
Einfache Tränkbottiche sind nicht die schlechteste Wahl - sofern sie denn
täglich(!) mit frischem(!) Wasser, ca 50l pro Pferd/Tag, versorgt und, so abwegig das dem ‘gemeinen
Stallbetreiber’ scheinen mag, auch angemessen gereinigt werden! Prüfen: Algen, Vogeldreck
(selbst ganze Vögel habe ich schon aus der Tränke gefischt! - Tränke desinfizieren!) &c.
Zudem, obwohl es ohne weiteres klar sein sollte, man scheint auch diese Tatsache dem Stallbetreiber
immer wieder auf‘s neue vermitteln zu müssen: Selbst Balltränken und andere Automaten
bedürfen gelegentlich der Reinigung.
- Sichere Außenbegrenzung
Stromzaun allein ist unzureichend! Ebenso ganz sicher auch ein Stromzaun ohne Strom (gibt es!). In
letzterem Falle mag die Vermutung naheliegen, daß es seitens des anscheinend nur sorglosen Betreibers
keine betr. Haftpflichtversicherung gibt, denn solche Versicherungen verlangen im
allgemeinen einen intakten E-Zaun mit einer Mindest-Spannung von 2kV - welche ggf. durch entsprechend
aufgezeichnete Kontrollen nachzuweisen ist, widrigenfalls wird im Schadensfalle die Leistung versagt!
- Sicher handhabbare Tore rsp. Durchgänge im E-Zaun
Spätestens beim Abholen zum Füttern gibt es Unruhe und Gedränge.
Wenn das Tor in der Spitze einer rechtwinkligen Umzäunung mit einem automatisch einrastenden
Schnappriegel verschlossen ist, sind beim Herausholen niederrangiger Pferde gefährliche
Drängeleien kaum zu vermeiden. In der Not hilft dann loses Anlegen des Tores. Die Gefahr aber,
zwischen unruhige Pferde und das wegen des dagegen gerichteten Drucks nicht mehr zu öffnende Tor
zu geraten, ist zuverlässig nur durch sachgerecht aufgebaute Anlagen zu vermeiden.
Durchgänge beliebiger Art werden zur freien Seite hin geöffnet!
Generell zeugt es nicht gerade von wohldurchdachtem kompetentem Handeln, wenn Durchgänge so angelegt
werden, daß sie in einer Zaunecke zu öffnen sind. Bei Rangeleien, die insbes. beim Abholen der
Pferde kaum vermeidbar sind, geraten alle Beteiligten sehr leicht in große Gefahr.
> Prüfen!
- Die Einzäunung muß auch von innen her sicher sein.
So darf es keinsfalls irgendwo einen spitzen Winkel geben, möglichst überall nur stumpfe Winkel
(ca 30°). Vorhandene Rechte Winkel lassen sich leicht durch zwei Bänder zwischen den vor der Ecke
befindlichen Pfosten entschärfen. Auf diese Weise kann auch bei ungestümen Rangeleien kein Pferd
ausweglos in eine Ecke gedrängt und womöglich gar zum Durchbrechen des Zauns veranlasst werden.
Neu hinzukommende oder besonders niederrangige Pferde werden so vor u.U. schweren Verletzungen bewahrt.
- Weidehütten rsp. Unterstände oder wenigstens ausreichender
Wetter- und Sonnenschutz durch Bewuchs (Wald) sind unabdingbar!
- Kaum zu glauben, welch primitives Blech-Gerümpel einem dreist als "Weidehütte"
für Warmblutpferde serviert wird! Unterstände ohne Regenrinne o.dgl. aber mit zur offenen
Seite gerichtetem Dachgefälle; das Wasser läuft den Pferden in den Kragen,
Erkältungskrankheiten sind die Konsequenz. Den Tierarzt zahlt der Einsteller, das Pferd leidet
schweigend. Auch solche mit in
Hüfthöhe angebrachten, hervorstehenden Firmenschildern mit messerscharfen
Kanten! Und auch solche mit innnen am Dach befestigten Zargen (Metallwinkeln)
mit hervorstehenden ebensoscharfen Kanten! Und Solche mit 2,- bis 2,50 m lichter
Höhe, nicht für Ponies, nein, für Warmblutpferde ‘normaler’
Größe (Stm 160 bis 180 cm!) wurden mir auch schon serviert; 3,3m, i.e. etwa doppeltes
Stockmaß sind zu fordern! Die selbstherrlich vom Pferdewirtschaftsmeister - welcher Sparte auch
immer - verkündete FN-Konformität von derartigem Unfug ist, wenn nicht schon kriminell (s.u),
nur noch peinlich und ändert ganz sicher
nichts an der erheblichen Verletzungsgefahr, gehabte solche bestätigen dies!
> Sofern nicht dauerhaft Abhilfe geschaffen werden kann, sollte ein solcher Stall gemieden werden.
Und, nebenbei, im Ernstfalle hat der Stallbetreiber für die Folgen zu haften
, da, wenn ihm die Gefahr zuvor bekanntgemacht wurde, dies unter Grobe Fahrlässigkeit
(nahe dem Vorsatz) fällt, für welche die Haftung auch durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden kann! - siehe
auch o.g. "LEITLINIEN..."
- Einstreu, täglich ausgemistet, aus sauberem Stroh ist auch
für den Unterstand rsp. die Weidehütte zu fordern!
Stinkfaule Stallbetreiber behaupten nun sehr gerne, die Pferde würden dergleichen nicht
brauchen, weil, wie jeder sehen könne, ja ohnehin schon der Unterstand garnicht benutzt
werde. Klar, eine übelriechende verdreckte Höhle ist nicht der Ort, den ein Pferd
freiwillig aufsuchen wird. Zudem, und besonders dann, wenn der Besitzer kommt, eilt ihm das
Pferd entgegen, Fütterung u.dgl, und
erwartet ihn nicht etwa unruhig umhertrappelnd im Unterstand. Bestenfalls Beleg für die
gute Verbindung zwischen dem Besitzer und seinem Pferd. Nichts sonst! Man lasse sich nicht
mit dergleichen Humbug abspeisen! Auch das zweifelhafte Argument, die Pferde würden ja
nur ihren Urin dort absetzen, Geruchsbelästigung, Schmutz u.dgl. mehr, zieht nicht! Denn
neben der Funktion als - nicht mästendes(!) - Beifutter wird ja gerade dafür die
Einstreu gefordert. D.h. Unterstand und darin die gepflegte Einstreu sind unabdingbar.
Andernfalls stehen Erkrankungen der Nieren und der Atemwege in‘s Haus.
Und wie so oft:
Der Stallbetreiber spart, der Einsteller zahlt (den Tierarzt!), das Pferd erträgt‘s.
> Vorher ansehen, prüfen,
verbindliche Angabe verlangen und diese im Vertrag verankern!
- Koppeln oder Auslaufbereiche, die bei Regen gänzlich unter Wasser
stehen, sind inakzeptabel - akute Gefahr von Mauke- und Strahlfäule-Erkrankungen! Da hilft es
auch nicht, ist es eher ein grober Fehler, der die Sache nur schlimmer machen kann, wenn die
Stallbetreiberin heimlich Holzteer in die Hufe schmiert!
- Fliegen wird es wohl immer geben, wo Pferde stehen, mehr oder weniger:
Mehr sollten sich eigentlich nur unmittelbar am Misthaufen finden! Sonst überall bei schlechter
Weidepflege und unsorgfältiger Stallreinigung, weniger bis garkeine bei sorgfältigem
Abäppeln aller(!) betr. Flächen, Stall, Koppeln, und möglichst auch der Wiesen!
Wo Fliegen und anderes Ungeziefer im Übermaß zu beobachten sind, ist die Gesundheit
der Pferde in Gefahr. Wimmeln Fliegen in den Gesichtern der Pferde herum, läßt das auf
sehr schlampige Wartung der betr. Plätze schließen.
> Man sollte einen solchen Ort meiden!
- Lärm
- in der Reithalle, bei vielleicht gar kombinierter Nutzung als Bergehalle und Boxenstall,
zerrüttet die besten Nerven, läßt konzentriertes Arbeiten nicht zu - und ist
anerkanntermaßen schädlich für die Pferde.
> MEIDEN!
- Wo voltigiert wird, ist es anscheinend notwendigerweise immer auch laut. Zum einen durch
das leider oft zu beobachtende generell rücksichtlose Auftreten der Beteiligten, zu andern
durch die aufdringliche "Begleitmusik".
Im Zweifelsfalle
> MEIDEN! denn mit Rücksichtnahme ist nicht zu rechnen!
- Die Pferdezucht
- ist offenkundig ein ebenso beliebtes wie inkompetent betriebenes Hobby (nicht nur) selbstverliebter
Stallbetreiber(innen!). Seltsame Einsteller führen ihr Stutchen mal eben am Hengst in der Box vorbei,
kichern infantil und kümmern sich einen feuchten Staub um das aufgeregte, unnötig provizierte
Pferd. Niemanden interessiert‘s! Auch scheint sich niemand zu wundern, wo denn die vielen niedlichen
Fohlen vom vorigen Jahr geblieben sein mögen (auch dazu hätte ich eine Adresse; wer ein nettes
Pferd sucht und ihm ein nettes Leben wiedergeben möchte, mag
mich fragen) - oder was eigentlich in der italienischen
Salami drin ist.
Zuchtbetriebe sind in den seltensten Fällen Reitanlagen > VORSICHT!
- Laufstall mit Weidegang
- Richtmaß 50qm je Pferd, wenigstens 4m Raumhöhe, Weide wie oben, Sandkoppel.
NOCHMAL: "Laufstall" ist sicher NICHT: Ein Sandplatz ca. 20×60m mit Tränke, Raufe
und Weidehüttenunterstand, 2,20m hoch, 3×4m Fläche, alles auf dem selben Stückchen
Boden, ohne weiteren Auslauf mit Ausnahme von drei oder vier Monaten "Sommerweide"
aus Brandenburgischer Flugsaat (i.e. Müll, kaum nahrhaft, kaum gesund), auf welchem
acht Stuten untergebracht sind. Sechs Wallache gegenüber unter gleichartigen Bedingungen.
Das ist Folter und Mißhandling; von "artgerecht" kann nicht die Rede sein!
- Box mit Weidegang
- Richtmaß min. 12qm je Pferd, wenigstens 4m Raumhöhe, Weide wie oben, Sandkoppel.
- Laufstall, Box und alles andere ohne Weidegang
möchte ich meinem Zunchen und auch allen anderen Pferden, sofern irgendwie möglich,
nicht mehr antun. Wo es unvermeidlich ist, wende man obige Kriterien sinngemäß an.
Ganz besonders die pedantisch aufrecht erhaltene Sauberkeit ist unabdingbar!
- Erforderliche Wirtschaftsräume, sauber und trocken:
- Separate, ungezieferfreie Futterkammer
- Beheizte Sattelkammer
- Sanitäre Anlagen
sollten allesamt immer eingehend auf Vollständigkeit, Sauberkeit, Hygiene und vor allem ihre
Brauchbarkeit zum eigentlichen Zweck und die Funktionstüchtigkeit (etwa von Toilette und Dusche!)
geprüft werden.
Nebenbei, auch Hundedreck markiert nicht unbedingt einen empfehlenswerten Betrieb.
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